Das Finanzgericht Hamburg hat den BUND Hamburg wegen unsauberer Verwendung von Spendengeldern zur Unterstützung der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ verurteilt.

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Gesetzgeber hat aus gutem Grunde klare Regeln für die strikte Trennung zwischen der Finanzierung der Arbeit gemeinnütziger Vereine und der von Volksinitiativen aufgestellt. Statt den eigenen Fehler einzugestehen, agiert der BUND, der sonst so gern den moralischen Zeigefinger erhebt, unsouverän und mokiert sich lieber über geltende Steuervorschriften. Diese gelten auch für Herrn Braasch und den BUND beim Engagement rund um die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“.