Gamm: Rechtswidrig erteilte Baugenehmigung des Windpark Curslack - Senator Kerstan tanzt von einer grünen Luftpumpe zur nächsten
Der neue Windpark mit fünf großen Windrädern in Curslack/Bergedorf stand schon seit eh und je im Rampenlicht von Anwohnerprotesten und Umweltschützern. Doch das energiepolitische Prestigeprojekt von Senator Kerstan sollte trotz aller Bedenken und Ablehnung vieler Bürger gebaut werden. Auch die Betreibergesellschaft „ReTec Zweite Betriebs UG & Co. KG“ stand unter Beschuss, da diese – entgegen Ihren Ankündigungen – für den Windpark ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne öffentliche Beteiligung beantragte und durchführte. Dabei war der Plan, dass auch die Bürgerakzeptanz für Onshore-Windkrafträder verbessert werden sollte. Nun stehen die fünf Windräder betriebsbereit im Trinkwasserschutzgebiet. Die Eröffnung des Windparks durch Senator Kerstan fällt jedoch ins Wasser. Das Oberverwaltungsgericht hat den Betrieb der Anlage vorerst verboten, da die Behörde für Umwelt und Energie die Auswirkungen auf die Umwelt unzureichend bis gar nicht geprüft habe. Die damals erteilte Genehmigung sei daher rechtswidrig.
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