Heute hat die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) das Ergebnis der Wertermittlung der Vattenfall Wärme GmbH bekannt gegeben. Wie zu erwarten war, liegt der Unternehmenswert unter dem von Olaf Scholz (SPD) ausgehandelten Mindestkaufpreis. Damit wird der Rückkauf durch die Stadt Hamburg erschwert, da er im Widerspruch zu den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) stehen würde. So heißt es in § 7 (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit): (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten auch zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. (2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dies sind für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung Kosten- Nutzen-Analysen.

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Mit der heutigen Bekanntgabe des Fernwärmenetz-Wertes rächt sich das schlechte Verhandlungsergebnis des Senats. Um den Volksentscheid aus der Bürgerschaftswahl herauszuhalten, war der damalige SPD-Senat bereit, jeden Preis zu zahlen. Die kurzsichtige und ideologisch geprägte Energiepolitik des grünen Umweltsenators Kerstan hat danach sogar noch maßgeblich zum Wertverlust der Fernwärmegesellschaft beigetragen. Nun klafft zwischen dem vereinbarten Rückkaufwert und dem tatsächlichen Unternehmenswert ein Millionenloch. Ein Rückkauf durch die Stadt Hamburg ist nun vielleicht unmöglich – da die Landeshaushaltsordnung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Nach dem Fahrverbote-Flop ist die heutige Bekanntgabe des Unternehmenswertes eine weitere schallende Ohrfeige für Senator Kerstan!“